Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
aus meiner Sicht ist die Beschlussvorlage SUPA-57/2021 und die Nachfolgenden Ergänzungen Fehlerhaft, da mit der Beschlussvorlage eindeutig gegen die Städtische Baumschutzsatzung verstoßen wird.
Des Weiteren wird in keinen der Ausschüsse oder in einer der Ratsversammlung über die Baumschutzsatzung der Stadt Flensburg beraten oder diskutiert. Hier liegt ein Elementarer Fehler vor.
Die Baumschutzsatzung der Stadt Flensburg gibt vor, unter welchen Umständen Bäume der Größenordnung EXE entnommen werden dürfen.
Die geplante Maßnahme dient nicht zwingend der Verkehrssicherheit. Bei dem Begriff „Maßnahmen aus zwingenden Gründen der Verkehrssicherheit“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Die Verwaltung hätte daher im Einzelnen genau darlegen müssen, was sie meint, was jedoch nicht geschehen ist. Verwaltung und Rat geht es eher um ein umweltpolitisches Prestigeprojekt. Dafür darf aber kein einziger Baum fallen.
Ich habe nicht in Erfahrung bringen können, wann die Verwaltung eine Verkehrszählung am Radweg EXE gemacht hat und wie die Ergebnisse aussehen.
In der Begründung der Vorlage hätte die Verwaltung sonst zwingende Gründe der Verkehrssicherheit für das Fällen der Bäume vorgetragen, was ebenfalls nicht der Fall war. Bislang wurden auch keine Gründe nachgereicht.
Über 33000 Fahrzeuge (PKW und LKW) belasten die EXE täglich!
An den angrenzenden Schulen besuchen täglich ca. 4000 Schüler den Unterricht.
In der Begründung der Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es aber nur:
„Die Maßnahme ist Teil des Hauptveloroutennetzes. Sie beinhaltet den Ausbau des vorhandenen Geh- und Radwegs normgerecht als getrennten Geh- und Radweg mit jeweils 2 m Breite plus Sicherheitsabstand.“
Und weiter steht in der Vorlage der Verwaltung: „Durch die Qualifizierung von Geh- und Radweg werden Menschen zur Nutzung des Fahrrads und um zu Fuß zu gehen motiviert.“
Beide Begründungen lassen keine zwingenden der Verkehrssicherheit dienenden Gründe erkennen.
Damit sind Ausnahmen von der Baumschutzsatzung nicht zulässig. Der Beschluss würde sich vor Gericht als
Rechtswidrig erweisen.
Mit dem Wissen wächst der Zweifel, dass die Entscheidung des Rates Bestand haben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Majeske
Fraktionsloser Ratsherr der Basis
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